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Rahmenbedingungen

Erstgespräch & Ablauf

​Sie können gerne per Telefon, E-Mail oder SMS mit mir Kontakt aufnehmen, damit wir uns ein Erstgespräch ausmachen können. Dieses kann in meiner Praxis oder Online  stattfinden. In dem Erstgespräch geht es um ein erstes Kennenlernen sowie um  Klärung der Rahmenbedingungen (weiterer Ablauf, Frequenz der Termine, Kosten etc.). Sie können auf Ihre Themen eingehen und ich werde Ihnen ein bisschen von mir erzählen und wie ich arbeite. Nach dem Erstgespräch können Sie sich in Ruhe überlegen, ob Sie sich die Arbeit mit mir vorstellen können und auch ich kann entscheiden, ob ich die für Sie und Ihre Themen richtige Behandlerin bin.

​​Kosten

  • Erstgespräch: (25 oder 50 Minuten): € 50,- / € 100,-

  • Klinisch-psychologische Behandlung / Psychologische Therapie (50 Minuten): € 100,- (Teilrefundierung möglich, siehe unten)

  • Klinisch-psychologische Beratung (50 Minuten): € 100,-

  • Sozialtarif: 
    Für Personen mit sehr geringem Einkommen (AMS-Bezug, Sozialhilfe-Bezug usw.) biete ich ein Kontingent von Plätzen zum Sozialtarif an. 

  • Selbsterfahrung für Ausbildungskandidat*innen:
    € 80,- Einzelsetting (50 Minuten
    )

  • Supervision:
    € 100,- Einzelsetting (50 Minuten
    )

  • Klinisch-Psychologische Diagnostik:
    € 100,- pro 50 Minuten,
    € 150,- Pauschale für Auswertung und Befundschreibung,
    Maximalbetrag: € 700,-

  • Gutachtenerstellung zur psychischen Eignung für Ausbildungskandidat*innen der Klinischen Psychologie oder Gesundheitspsychologie:
    € 180,- Pauschale

  • Klinisch-psychologische Gruppen, Entspannungsgruppen, Skills-Gruppen:
    Tarife abhängig von Gruppengröße

Kostenrückerstattung bei Therapie: 

Bei Vorliegen einer “krankheitswertigen Störung bzw. eines behandlungsbedürftigen Leidens” (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss pro Einheit über die Krankenkasse möglich. Aktuell (2024) beträgt der Kostenzuschuss:

  • ÖGK € 33,70

  • SVS € 45,-

  • BVAEB € 46,60

 

Für den Kostenzuschuss ist (spätestens vor der zweiten Einheit) eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung notwendig. Sie können sich das Bestätigungsformular für Ihre*n Ärzt*in hier herunterladen: Ärztliche Bestätigung

Weiters muss vor der elften Einheit ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. 

Absageregelung

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlaube ich mir, Ihnen die Einheit in Rechnung zu stellen.

Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin unterliege ich gemäß § 37 des Psychologengesetzes 2013 der Verschwiegenheitspflicht. Alle persönlichen Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

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